Fremdgutachten

SIE MÖCHTEN SICH EINE ZWEITE MEINUNG EINHOLEN?

Sie haben bereits ein Gutachten zu einem Schaden erstellen lassen oder Ihre Versicherung hat Ihnen ein Kaskogutachten erstellt.

Sie sind sich nicht sicher, ob alle Sachverhalte berücksichtigt wurden, ob bei der Kalkulation, der Wertminderung, den Kostensätzen, den Ausfallzeiten/Kosten für ein Ersatzfahrzeug. Ist alles berücksichtigt?

Die in einem Gutachten angegebene merkantile Wertminderung erscheint Ihnen zu niedrig? Kein Problem! Wir prüfen für Sie Gutachten, Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen! 

Egal, ob Sie die Reparatursumme, den Wiederbeschaffungswert oder die merkantile Wertminderung (theoretischer Wertverlust) anzweifeln – wir prüfen alle Bewertungen /Kostenaufstellungen in einem Fremdgutachten. In Absprache erstellen wir auch ein entsprechendes Gegengutachten, die dann als Regulierungsgrundlage dienen kann.

SENDEN SIE UNS DAS KFZ-GUTACHTEN ZUR PRÜFUNG ZU!

Senden Sie uns einfach das entsprechende Dokument (Gutachten, Kostenvoranschlag, Rechnung), das geprüft werden soll, sowie Ihre Kontaktdaten zu. Für die Überprüfung ist es in der Regel erforderlich, dass entsprechendes Fotomaterial (Bilddokumentation vom Schaden) vorhanden ist, dass beispielsweise den kalkulierten Schaden aufzeigt. Sollte das zu prüfenden Gutachten ohne Fotos übermittelt worden sein, kein Problem, so fordern Sie bitte unbedingt eine Gutachtenausfertigung mit Bilddokumentation an. Nur mit Bildern ist ein Schadengutachten prüfbar. Nach Prüfung des Sachverhaltes werden wir Sie umgehend informieren. Gerne stehen wir neben der Überprüfung Ihres Kfz-Gutachten auch für die Überprüfung von durchgeführten Reparaturen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Was ist ein „Merkantiler Minderwert“ bei Kraftfahrzeugen

Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den theoretischen Wertverlust, welcher beim Verkauf des Autos anfallen würde. Unter dem Aspekt, dass zwei identische Gebrauchtwagen im Markt angeboten werden, erzielt das unfallfreie Fahrzeug in aller Regel einen besseren Verkaufspreis als das reparierte Fahrzeug. Gerichte berechnen die Wertminderung in schwierigen Fällen mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens. Die Berechnung muss neben Alter des Kfz, Kilometerstand, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten auch den Zustand des Fahrzeuges, Anzahl der Vorbesitzer, Anzahl der Vorschäden und vor allem die Marktgängigkeit berücksichtigen.